Antrag der Grünen in der Bezirksvertretung zu MigrantInnenwahlrecht
als "unzulässig" von der Tagesordnung genommen
!

Ein kurzer Bericht von der Bezirksratssitzung in Donaustadt am 06.03.2008.

Die von den Grünen eingebrachte Resolution wurde mit folgender Begründung gar nicht erst verhandelt und ist also auch nicht zur Abstimmung gelangt!

Begründung durch Mag. Josef Taucher (Vorsitzender der Bezirksvertretung) lautet wie folgt:

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Gemäß § 1a Abs. 3 GO-BV teile ich Ihnen als Vorsitzender der Bezirksvertretung mit, dass die für die Sitzung der Bezirksvertretung am 6.3.2008 von den Grünen eingebrachte

Resolution 27, Zahl: BV 22 - 779/08, mit dem Wortlaut "Die Bezirksvertretung Donaustadt spricht sich dafür aus, das MigrantInnen das kommunale Wahlrecht erhalten"

als unzulässig von der Tagesordnung genommen wird.

Diese Resolution bezieht sich auf Angelegenheiten der Bundesgesetzgebung und widerspricht daher der Vorgabe von Resolutionen (lt. Stadtverfassung § 104 Abs. 1).
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Die aus meiner Sicht eigenartige Konsequenz aus dem besagten Artikel der Stadtverfassung lautet also, dass sich eine Bezirksvertretung nicht einmal dazu äußern darf, wer für die Wahl eben dieses Gremiums wahlberechtigt sein sollte..

Für unsere Aktivitäten ergibt sich daraus, dass der Versuch über Bezirksvertretungen etwas Schwung in die Angelegenheit rund um das MigrantInnenwahlrecht zu bringen, leider erfolglos war, zum einen weil die Bezirksparteien ohnehin nicht am Thema inetressiert sind.

Für Mai 2008 planen wir eine Diskussion zum Thema.