ERKLÄRUNG von Transdanubien gegen Schwarzblau vom Treffen am 20.11.2007
MigrantInnenwahlrecht:„Integration setzt politische Partizipation voraus!“
Integrationsstadträtin bedauert, keinen direkten Einfluss auf parlamentarische Arbeit zu haben
Ein von den Grünen im Zuge der letzten Wahlrechtsreform im Verfassungsausschuss des Parlaments dazu eingebrachter Antrag wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Auf unsere Nachfrage was mit diesem Antrag nun geschehen werde, teilten uns die Grüne mit Bedauern mit, dass es zur Verwirklichung eines kommunalen Wahlrechts einer Zweidrittelmehrheit im Parlament bedürfe, und das Anliegen derzeit daher nicht ohne ÖVP durchzusetzen sei.
SPÖ-Klubobmann Josef Cap fand es nicht einmal der Mühe Wert auf unsere diesbezüglichen Mails von UnterstützerInnen unseres Aufrufes zu antworten.
Bürgermeister und Wiener Landesparteivorsitzender der SPÖ, Michael Häupl, den wir über unsere Aktion informieren und unseren Aufruf im Namen seiner UnterstützerInnen persönlich übergegeben wollten zeigte uns ebenfalls die, wenn nicht kalte, so „lauwarme Schulter“. Hatte er noch im November 2004 versprochen, „mit einer neuen Regierung das Thema nochmals anzugehen“, geht auch er einem Gespräch mit uns aus dem Weg. Unseren Wunsch nach einem Gesprächstermin ignorierend, antwortete Frau Integrationstadträtin Frauenberger, in Vertretung des Herrn Bürgermeister, brieflich.
In anderen Ländern Europas demokratiepolitischer Standard!
Der im Vorjahr von der überparteilichen Initiative „Transdanubien gegen Schwarz-Blau“ im Internet veröffentlichte Aufruf „Für ein MigrantInnenwahlrecht bei Kommunalwahlen“ wurde von mehr als 1000 DemokratInnen, darunter auch SPÖ- und grüne GemeinderätInnen, mit ihren Einträgen unterstützt. Der Aufruf fordert von der Bundesregierung und vom Parlament, die verfassungsmäßigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-BürgerInnen, die in Österreich arbeiten und leben, eingeführt werden kann. Während ein Wahlrecht für MigrantInnen in vielen Ländern Europas (wie z.B.: Schweden, Norwegen, Niederlande, Dänemark, Irland) bereits demokratiepolitischer Standard ist, wurde trotz eines Mehrheitsbeschlusses im Wiener Gemeinderats, die Einführung des Wahlrechts für Nicht-EU-BürgerInnen auf Bezirksratsebene durch eine Klage der ÖVP und FPÖ beim Verfassungsgerichtshof gekippt.
Eine zentrale Aufgabe der Politik
Bürgermeister und Wiener Landesparteivorsitzender der SPÖ, Michael Häupl, den wir über unsere Aktion informieren und unseren Aufruf im Namen seiner UnterstützerInnen persönlich übergegeben wollten, zeigte uns ebenfalls die, wenn nicht kalte, so „lauwarme Schulter“. Hatte er noch im November 2004 versprochen, „mit einer neuen Regierung das Thema nochmals anzugehen“, geht auch er einem Gespräch mit uns aus dem Weg. Unseren Wunsch nach einem Gesprächstermin ignorierend, antwortete Frau Integrationsstadträtin Frauenberger , in Vertretung des Herrn Bürgermeister, brieflich.
Sie teilte uns u.a. folgendes mit:
„Einer der wesentlichsten Aspekte in der Integrationspolitik ist für mich mit der Fragestellung nach der generellen Definition von Integration verbunden. Was ist Integration? Integration bedeutet Herstellung von Chancengleichheit, Gleichberechtigung und Gleichstellung. Und hierin liegt auch eine zentrale Aufgabe der Politik…
Ohne politische Partizipation wird es Gleichstellung ebenfalls nie geben! Daher gilt es, politisch am Ausländerinnen-Wahlrecht dran zu bleiben, und hier gebe ich Ihnen vollkommen recht. Die Stimmen die das Wahlrecht einfordern sind in letzter Zeit zu leise geworden.
Ich kann nun als Integrationsstadträtin keinen direkten Einfluss auf die parlamentarische Arbeit des Nationalrats nehmen, ich darf ihnen jedoch versichern, dass ich mich auch weiterhin konsequent für das kommunale Wahlrecht für MigrantInnen einsetzen werde.“
Nicht nur reden, auch handeln!
Was hindert Parlaments- und Ratshausparteien, auch wenn es dazu im Parlament seitens der ÖVP keine Zustimmung und damit keine erforderliche Mehrheit gibt, öffentlich sichtbar für wichtige Anliegen einzutreten und aktiv zu sein? Wie schaut das konkrete und konsequente Eintreten für das kommunale MigrantInnenwahlrecht seitens der SPÖ in Wirklichkeit aus?
„Transdanubien gegen Schwarz-Blau“ wird sich als nächster Schritt an die Klubs der SPÖ und der Grünen in der Donaustädter und der Floridsdorfer Bezirksvertretung wenden, mit dem Ersuchen bei den nächsten Bezirksvertretungssitzungen Resolutionen zur Schaffung der verfassungsmäßigen Voraussetzungen zur Einführung des Wahlrechts von in Österreich arbeitenden und lebenden Nicht-EU-BürgerInnen einzubringen.